Mitgliedsbeiträge

Der Vereinsbeitrag wird vierteljährlich per Lastschrift eingezogen (31.03 – 30.06 – 30.09 – 31.12)

 

Ein Austritt kann nur zum Jahresende mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Die schriftliche Austrittserklärung bzw. Kündigung muss bis spätestens zum 30. November dem Vorstand oder einem Verantwortlichen des Vereins zugegangen sein.

 

Bitte beachten Sie, dass Kündigungen der Mitgliedschaft per E-Mail erst nach einer Bestätigung durch den Verein Gültigkeit erlangen.

 

Info BLSV 17.12.20:

Können Vereinsmitglieder aufgrund der Einstellung des Trainingsbetriebs ihren Mitgliedsbeitrag zurückfordern?

Der Mitgliedsbeitrag dient in der Regel insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Diese Beiträge sind knapp kalkuliert und berücksichtigen vor allem die Kosten, die ganzjährig anfallen. Die Teilnahme am Sportbetrieb stellt dabei nur einen Teil der mitgliedschaftlichen Rechte dar. Das Mitgliedschaftsverhältnis unterliegt keinem Verbrauchervertrag, der mit Zahlung des Beitrags eine Gegenleistung im herkömmlichen Sinne erfordert. Die Beitragspflicht in einem gemeinnützigen Verein ist eher als Teil der Förder- und Treuepflicht zu betrachten. Im Regelfall sollte die Solidarität der Mitglieder zu ihrem Verein in schweren Zeiten so selbstverständlich sein, dass die Existenz des Vereins nicht in Gefahr gerät. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern oder zurück zu erstatten. Argumentativ kann dabei sicherlich angebracht werden, dass ein gemeinnütziger Verein grundsätzlich Beiträge nicht zurückerstatten darf, da sich dies schädigend auf die Gemeinnützigkeit auswirken kann und im Normalfall dazu keine rechtliche Grundlage in der Vereinssatzung gegeben ist

*Mitgliedschaft in einer Abteilung zwingend erforderlich.

Kinder bis 5 Jahre sind generell beitragsfrei. Voraussetzung: 1 Elternteil Mitglied im Verein.

Bei Partner- und Familien-Mitgliedsschaft muss nur 1x der erhöhte Partnerbeitrag der Abteilung entrichtet werden.

Der Beitrag Gesamtverein muss von jedem Mitglied entrichtet werden.

Der Vereinsbeitrag wird vierteljährlich per Lastschrift eingezogen (31.03 – 30.06 – 30.09 – 31.12)

Ein Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen, wobei die schriftliche Austrittserklärung bzw. Kündigung bis spätestens zum 31.Dezember dem Vorstand oder einem Verantwortlichen des Vereins zugegangen sein muss.

Bitte beachten Sie, dass Kündigungen der Mitgliedschaft per E-Mail erst nach einer Bestätigung durch den Verein Gültigkeit erlangen.

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