Seit dem  02.09.2021 gelten die neuen Corona-Regeln der Regierung. Die Sportausübung in geschlossenen Räumen ist seither nur noch unter Beachtung der 3G-Regel möglich. Das heißt, ihr müsst einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen aktuellen Test vorlegen. Diese Nachweise sind dem/der TrainerIn unaufgefordert vorzulegen. 

Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr, SchülerInnen die dem regelmäßigen Testungen im Schulbesuch unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder. 

Wir bitten euch, die Regeln zu beachten. Nur so können wir den Sportbetrieb einigermaßen aufrechterhalten. 

Eure Vorstandschaft 

 

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